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LSG Bayern, 27.02.2008 - L 16 B 1138/07 AS ER |
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LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - L 16 B 1138/07 AS ER (https://dejure.org/2008,30685)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung bei Entstehung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Beeinträchtigungen
Verfahrensgang
- SG München, 13.09.2007 - S 48 AS 1542/07
- SG München, 27.02.2008 - S 48 AS 1542/07
- LSG Bayern, 27.02.2008 - L 16 B 1138/07 AS ER
- LSG Bayern, 11.04.2008 - L 16 B 236/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2008 - L 16 B 1138/07
Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az. 1 BvR 569/05).
- LSG Bayern, 22.09.2008 - L 8 B 590/08
Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - …
Die hiergegen erhobene Beschwerde vom 07.12.2007 wurde durch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit Beschluss vom 27.02.2008 (Az: L 16 B 1138/07 AS ER) zurückgewiesen.Der Senat hat die Akten des SG (Az: S 32 SO 194/08 ER), des LSG (Az: L16 B 236/08 AS ER C und L 16 B 1138/07 AS ER) sowie der Antragsgegnerin beigezogen.
- LSG Bayern, 15.01.2009 - L 8 B 834/08
Vorläufige Gewährung von Sozialhilfe für einen Untersuchungshäftling; Übernahme …
Die hiergegen erhobene Beschwerde vom 07.12.2007 wurde durch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit Beschluss vom 27.02.2008 (Az.: L 16 B 1138/07 AS ER) zurückgewiesen. - LSG Bayern, 11.04.2008 - L 16 B 236/08
Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen …
Mit Schreiben vom 08.03.2008, eingegangen beim Bayerischen Landessozialgericht am 12.03.2008, macht der Kläger eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör und eine Überraschungsentscheidung des Senats in dem Verfahren L 16 B 1138/07 AS ER geltend, weil er wegen der Untersuchungshaft und der Überlastung durch strafrechtliche Verfahren seine Beschwerde nicht habe begründen können.